Psychotherapie
Die Kostenerstattung für eine Psychotherapie wird generell von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen nur dann bewilligt, wenn eine sogenannte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt.
Das heißt, eine Psychotherapie wird dann finanziert, wenn Sie unter einer psychischen Störung leiden oder unter den psychischen Folgen einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung. Kurz gesagt: es muss eine Diagnose nach ICD-10 (Kapitel V) gestellt werden können, das ist ein international gültiges Diagnosesystem.
Solche psychischen Störungen sind beispielsweise: Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Ess-Störungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische bzw. somatoforme Erkrankungen, dissoziative Störungen etc.
Auch bei schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankungen (z.B. Psychosen, bipolare Störungen) kann eine ambulante Psychotherapie bewilligt werden im Sinne einer Ergänzung der medikamentösen Therapie.
Bei Suchterkrankungen wurde eine ambulante Psychotherapie bisher in der Regel erst dann bewilligt, wenn zuvor eine (meist stationäre) Entgiftung stattgefunden hatte, denn solange ein Mensch noch aktiv süchtig trinkt oder Drogen konsumiert, ist eine ambulante Psychotherapie in der Regel nicht erfolgversprechend. Wenn Sie eine Entgiftung machen möchten, sollten Sie sich an Ihren Hausarzt oder an eine Suchtberatungsstelle wenden. Derzeit werden neue Psychotherapie-Richtlinien erstellt, die eine ambulante Behandlung auch bei Suchterkrankungen ermöglichen sollen. Darin enthalten sind allerdings recht strenge Vorgaben (Abstinenz muss erreicht sein bis spätestens zur 10. Behandlungssitzung, danach Abstinenznachweis durch ärztliche Bescheinigungen).
Raucherentwöhnung wird meines Wissens von den Kassen in der Regel nicht finanziert. Bitte fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Kasse nach, möglicherweise kann die Gebühr für eine Teilnahme an Gruppenkursen erstattet werden im Rahmen der sogenannten „Präventionskurse“. (Bitte beachten Sie: ich biete nur Einzelberatung an, keine Gruppenkurse).
Paarberatung ist ebenfalls nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten, da es sich dabei nicht um eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinne handelt.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie möchten, dass Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten einer Psychotherapie übernimmt, erkundigen Sie sich bitte vorher nach den entsprechenden Vorgaben Ihrer Versicherung (wieviele Stunden können bewilligt werden, welche Formalitäten sind nötig, welche Therapieformen werden erstattet etc.). Bitte überprüfen Sie auch, ob die Inanspruchnahme einer von der privaten Krankenversicherung bezahlten Psychotherapie unerwünschte Folgen für Sie haben könnte (z.B. Frage der Verbeamtung bei Lehrern).
Die gesetzliche Krankenversicherung wird die Kosten einer Psychotherapie bei mir in der Regel nicht übernehmen, da ich keine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung (sogenannte „Kassenzulassung“) habe. Diese Zulassungen unterliegen einer Mengenbeschränkung und werden „bedarfsabhängig“ von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergeben, so dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Psychotherapeuten eine solche Zulassung bekommen kann. Wenn Sie bisher vergeblich einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung suchen, können Sie sich mit der Bitte um Vermittlung eines Therapieplatzes an die KV Baden-Württemberg (Bezirksdirektion Freiburg) wenden.