Psychotherapie
Psychotherapie im Sinne einer Heilbehandlung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie über einen längeren Zeitraum intensiv an einer Verbesserung Ihres psychischen Gesamtzustandes arbeiten möchten. Die Kosten dafür werden von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine sogenannte „Störung von Krankheitswert“ vorliegt. Kurz gesagt: es muss eine Diagnose nach ICD-10 gestellt werden können, das ist ein international gültiges Diagnosesystem. Zu Anfang der Therapie muß daher die Information für einen entsprechenden Antrag an Ihre Krankenkasse zusammengetragen werden.
Solche „psychischen Störungen“ sind beispielsweise: Depressionen, starke Ängste, Zwangsstörungen, Ess-Störungen, sexuelle Störungen, Suchterkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Erkrankungen, dissoziative Störungen etc. Auch bei Psychosen und bipolaren Störungen kann eine ambulante Psychotherapie bewilligt werden im Sinne einer Ergänzung der medikamentösen Therapie.
Bei Suchterkrankungen wird eine ambulante Psychotherapie nur dann bewilligt, wenn zuvor eine (meist stationäre) Entgiftung stattgefunden hat, denn solange ein Mensch noch aktiv süchtig trinkt oder Drogen konsumiert, ist eine ambulante Psychotherapie in der Regel nicht erfolgversprechend. Wenn Sie eine Entgiftung machen möchten, sollten Sie sich an Ihren Hausarzt oder an eine Suchtberatungsstelle wenden. Inzwischen sehen die neuen Psychotherapie-Richtlinien auch eine ambulante Behandlung bei Suchterkrankungen vor, machen diesbezüglich allerdings recht strenge Vorgaben (vollständige Abstinenz vom Suchtstoff muss erreicht sein bis spätestens zum Ende der Kurzzeittherapie nach maximal 24 Sitzungen, danach ist ein Abstinenznachweis durch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich).