Psychotherapeutische Praxis

Sabine Ecker

Psychologische Psychotherapeutin

Verhaltenstherapie | EMDR I Hypnotherapie
Qigong und körperorientierte Verfahren

EMDR / Traumatherapie

Jeder Mensch verfügt über eine natürliche Fähigkeit, belastende Erlebnisse zu verarbeiten. Je nachdem, wie schwerwiegend das Ereignis war, kann es einige Wochen oder Monate dauern, bis die neue Erfahrung verarbeitet werden kann, und bis der/die Betroffene aus eigener Kraft wieder zu seinem/ihrem inneren Gleichgewicht zurückfindet. Aus diesem Prozess kann man sogar gestärkt hervorgehen.

Wenn ein Trauma jedoch so schwerwiegend ist, dass die natürliche Fähigkeit, es zu verarbeiten, überfordert wird, kann sich eine Traumafolgestörung entwickeln. Belastende Erinnerungen in Form von Bildern, Geräuschen, Gefühlen oder Körperempfindungen drängen sich in quälender Weise immer wieder auf. Oft geht dies einher mit einem starken Vermeidungsverhalten (z.B. dass man Orte oder Personen meidet, die einen an das Trauma erinnern, „Wegschieben“ der schlimmen Erinnerungen) und einer starken körperlichen Übererregung (innere Unruhe, Schlaflosigkeit, Alpträume, Panikattacken, Stresszustände etc.). Man spricht dann von einer sogenannten „Posttraumatischen Belastungsstörung“ (PTBS). Auch Depressionen, Angsterkrankungen, Essstörungen, chronische Schmerzen oder Suchtverhalten können hier ihren Ausgangspunkt nehmen.

In der Traumatherapie ist es daher zunächst wichtig, eine gewisse grundlegende Stabilität herzustellen und einen sicheren Rahmen zu schaffen (z.B. mit Hilfe von Stabilisierungsübungen und Hilfe zur Krisenbewältigung), bevor man sich der eigentlichen Traumabearbeitung (Traumakonfrontation) zuwenden kann.

Eine der dafür möglichen Methoden (neben verhaltens- und hypnotherapeutischen Methoden der Traumabearbeitung) ist das EMDR. Hier wird die sogenannte „bilaterale Stimulation“ genutzt, z.B. in Form von schnellen Augenbewegungen (der Patient/die Patientin folgt den Fingern der Therapeutin mit den Augen, während diese ihre Hand abwechselnd nach rechts und links bewegt) oder in Form von „Tapping“ (z.B. abwechselndem Antippen der rechten und der linken Hand). Die bilaterale Stimulation unterstützt das Gehirn, die eigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und die belastenden Erinnerungen zu verarbeiten. Wie das genau funktioniert, wird derzeit erforscht (es gibt verschiedene Hypothesen, aber noch keinen endgültigen Nachweis, welcher Wirkmechanismus hier wirksam wird, möglicherweise gibt es Ähnlichkeiten zum REM-Schlaf, in dem ebenfalls schnelle Augenbewegungen auftreten). Für die genaue Vorgehensweise gibt es detailliert ausgearbeitete Vorgaben (z.B. das sogenannte „Standardprotokoll“). EMDR ist ein sehr klar strukturiertes und in der Regel sehr schonendes Verfahren der Traumadurcharbeitung.

Eine EMDR-Sitzung ist vergleichbar mit einer Zugreise: Der / die Betroffene fährt noch einmal an dem Geschehen vorbei – aber aus sicherer Distanz und in Begleitung der Therapeutin. Bei diesem sogenannten „Prozessieren“ können starke Gefühle und Körper­empfindungen auftreten, müssen aber nicht. Auf die Wirksamkeit des Verfahrens hat es wissen­schaft­lichen Studien zufolge keinen Einfluss, ob während der Sitzung starke Emotionen auftreten oder nicht. Im weiteren Verlauf der Sitzung verändern sich die mit dem Erinnerungsbild verbundenen Gefühle, Gedanken und Körper­empfindungen. Ein Verarbeitungsprozess kommt in Gang, der es dem/der Betroffenen ermöglicht, eine neue Perspektive auf das Geschehen zu entwickeln. Ziel ist es, die mit dem Erinnerungsbild verbundene Belastung deutlich zu reduzieren.

Bitte beachten Sie: wie jede Art der direkten Traumabearbeitung kann auch die EMDR-Behandlung vorübergehend mit einer erhöhten Symptombelastung einhergehen. In der Therapie wird daher darauf geachtet, zunächst eine ausreichende Stabilität herzustellen, denn nur dann kann verantwortungsvoll eine Traumadurcharbeitung erfolgen. Beachtet werden sollte auch, dass Erinnerungen, die durch EMDR bearbeitet werden, sich verändern können. Sie können z.B. verblassen („ich weiß noch, dass es passiert ist, aber ich kann mir die Bilder kaum noch herholen“) oder präziser und detailreicher werden („das hatte ich ja völlig vergessen, genau so war das“). Falls bezüglich des traumatischen Ereignisses (z.B. einer Gewalttat) noch polizeiliche Ermittlungen oder Gerichtsverfahren laufen, sollte daher die Bedeutung dieses Aspekts ggf. mit dem Anwalt geklärt werden. Bei Vorliegen schwerer körperlicher Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Herzerkrankungen, stark eingeschränkte körperliche Belastbarkeit, Augenerkrankungen) sollte eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen, um die Möglichkeit einer EMDR-Behandlung abzuklären.